Bekanntmachung der Stadt Dargun gemäß § 11 der Hauptsatzung der Stadt Dargun
An dieser Stelle erfolgt die rechtswirksame öffentliche Bekanntmachung von Satzungen und sonstigen öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Dargun gemäß § 11 der Hauptsatzung der Stadt Dargun.
Hinweis: Eine Ausnahme gilt für Satzungen und sonstige öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund von Vorschriften des Baugesetzbuches. Diese werden durch Abdruck im Öffentlichen Anzeiger der Stadt Dargun rechtswirksam bekannt gemacht.